Steuern

Steuerpflicht

In der Schweiz werden die Kosten für die öffentlichen Leistungen wie Infrastruktur, Verkehr, Bildung, Polizei und Armee, Gesundheit, soziale Sicherheit etc. hauptsächlich aus den Steuern der Privatpersonen und Unternehmen sowie der Mehrwertsteuer bezahlt. Damit tragen alle zu einem gut funktionierenden öffentlichen Leben bei.

Wie werden die Steuern erhoben?

Zur Berechnung der zu bezahlenden Einkommens- und Vermögenssteuern müssen Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C jährlich eine Steuererklärung ausfüllen. Die Steuererklärungsformulare werden ihnen jeweils Anfang Jahr zugestellt. Die Steuererklärung kann mittels unentgeltlicher Steuersoftware ausgefüllt und elektronisch (eFiling) oder per Post eingereicht werden. Ausländischen Arbeitsnehmenden mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die weder die Niederlassungsbewilligung C haben, noch mit einer Person verheiratet sind, welche das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung C besitzt, werden die Steuern direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). Das betrifft Personen mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung B, Asylsuchende sowie ausländische Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter. Eine quellensteuerpflichtige Person muss dennoch eine Steuererklärung ausfüllen, wenn sie der nachträglichen ordentlichen Veranlagung unterliegt (z.B. bei einem Erwerbseinkommen von mindestens CHF 120'000).

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre kommunale Steuerverwaltung, an eine Beratungsstelle oder an eine Treuhänderin, einen Treuhänder.